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Studio

03921 / 452 01

Mobiltelefon

0174 / 642 37 95

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines

Gemäß Datenschutzgesetz wird zur Kenntnis gegeben, dass persönliche Daten aus verwaltungstechnischen Gründen elektronisch gespeichert werden.Das Mitglied erklärt, dass eine ausführliche Beratung über das Angebot des Studios stattgefunden hat.

Rechte und Pflichten des Nutzers

Das Mitglied ist, je nach abgeschlossenen Tarif, zur gemeinschaftlichen Mitnutzung sämtlicher Trainingseinrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten berechtigt.Die Mietgliedsbeiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanalge auf Mietbasis und wenn vorgesehen die Teilnahme an Sporkursstunden auf gemischter Miet – und Dienstleistunngsbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs -und Umkleideräume und die Teinahme an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Studios. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Das Training im Vitalis Fitness Club erfolgt auf eigene Gefahr. Die Rechte des Nutzers aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen. Neue Ausweise können alle Zwei Jahre Anfang Januar ausgestellt werden.Die Kosten für neue Ausweise können durch Abbuchung eingezogen werden. Im Verlustfall kostet ein Ersatzausweis 9 Euro und im Kündigungsfall muss der Ausweis im Studio abgegeben und bezahlt werden.

Haftung

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Studios zu halten. Das Studio haftet nicht für den Verlust jeglichen Eigentums des Mitgliedes ( Kleidung, Wertgegenstände etc.), es sei denn, der Verlust beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios. Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Haftung ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Vitalis Fitness Club abgeschlossenen Haftpflichversicherung beschränkt. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingeehen werden.

Beitragszahlung/Verzug

Der monatliche Beutrag ist im Vorraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats, fällig. Bei schudhafter, nicht termingerechter Bezahlung von zwei Beiträgen bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulten des Mitgliedes nicht durchführbar ist, können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Bei SEPA – Lastschriftverfahren kann der Zahlunspflichtige der Buchung im Nachhinein acht Wochen widersprechen. Der einziehenden Bank liegt eine eindeutige Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift vor. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Beiträge, Einkäufe im Studio, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000= 100%) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkt wertgesichert und können jählich um maximal 5 EURO pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,-Euro, wenn die Lastschrift/Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Mitglieds entfällt bzw. widerrufen wird. Für jede Mahnung des Vitalis Fitness Club wird eine pauschale Mahngebühr von 5 Euro fällig. Der Nachweis eines höhren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10 EURO erhoben. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Gleicht das Mitglied trotz Mahnung und entsprechender Ankündigung den Zahlungsrückstand nicht aus, so ist der Vitalis Fitness Club berechtigt, gegenüber dem Mitglied eine Nutzungssperre auszusprechen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt auch während der Nutzungssperre bestehen. Eine Nichtnutzung des Vitalis Fitness Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigun aus wichtigen Grund unberührt.

Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Bankverbindung des Mitgliedes sind sofort mitzuteilen. Drch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten, wie z.B. Gebühren von Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

Öffnungszeiten/Hausordnung

Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw.des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten, sofern diese dem Nutzer zumutbar sind. Das Studio bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Vertragsdauer/Kündigung

Mit der Trainingsanmeldung entsteht ein Nutzungsvertrag, den der Nutzer mit seiner Unterschrift anerkennt. Die Laufzeit des Nutzunngsvertrages ist frühestens zum Ende der ersten Vertragsdauer kündbar und zwar mit einer Frist von einem Monat.Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen hierbei ist das Datum des Poststempels maßgebend. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag um seine ursprüngliche Laufzeit, jedoch maximal um 12 Monate, wobei die Kündigungsfrist unverändert gilt. Nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Schwangerschaft oder beruflicher Verhinderungen, entbinden nicht von den Versplichtungen aus dem Vertrag. Mit einem ärztlichen Attest und einem gegenseitigen Einvernehmen kann für die Zeit der Krankheit mit der Beitragszahlung ausgesetzt werden. Hirbei fällt eine monatliche Stornogebühr von 3 Euro an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann automatisch, um die angefallenen Stornozeite. Im Falle der dauerhaften Erkrankung des Mitgliedes, die zur nachhaltigen Unfähigkeit führt, die Trainingsangebote des Studios in jeglicher Form in Anspruch zu nehmen, kann der Vertrag im gegenseitigen Einverständnis vorzeitig beendet weden. Die Kündigung hat schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attests zu erfolgen. Werden die Räume des Studiosan einen anderen Ort verlegt, der innerhalb einer zumutbaren ntfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten. Gleiches gilt für einen berugsbedingten Wohnortwechsel. Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu vertraten hat ( höhere Gewalt ) unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Nutzer hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Dauer der Ausfallzeiten weiter zu Trainieren. Der Vitalis Fitness Club ist zu einer fristlosen Vertragskündigung berechtigt, wenn der Nutzer gegen die Vertragsbedingungen und/oder die Hausordnung verstößt, den Trainingsbetrieb stört oder Handlungen begeht, die das Ansehen des Studios beeinträchtigen können. Einem so ausgeschlossenen Nutzer stehen keinerlei Ansprüche gegen den Vitalis Fitness Club zu. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Studios zum Ende des nächsten Quartals bei aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 75,- EURO möglich.

Gültigkeit des Vertrages/ Salvatorische Klausel

Das Mitglied bestätigt eine Kopie des Vertrages erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vetrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetztesrecht. Der Nutzer erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt an unter Einschluss unserer Hausordnung an. Gerichtsstand für beide Parteien ist Burg bei Magdeburg.

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